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Dürreschäden

Dürreschäden bezeichnen in der Landwirtschaft die messbaren Ertrags- und Qualitätsminderungen an Kulturpflanzen sowie die Substanzschäden an landwirtschaftlich genutzten Böden, die infolge eines anhaltenden Wasserdefizits im Bodenprofil auftreten. Ursächlich ist eine über einen längeren Zeitraum unter dem langjährigen Mittel liegende Niederschlagsmenge, häufig kombiniert mit überdurchschnittlichen Temperaturen und erhöhter Evapotranspiration. Die Schädigung manifestiert sich physiologisch in einer reduzierten stomatären Leitfähigkeit, vermindertem Zellstreckungswachstum und letztlich in einer Einschränkung der Photosyntheseleistung, was zu Ertragsdepressionen und veränderten Inhaltsstoffprofilen (z. B. reduzierter Stärkegehalt, erhöhter Rohproteingehalt im Getreide) führt.

Die rechtliche Einordnung und Kompensation von Dürreschäden erfolgt in Österreich und Deutschland über definierte Mechanismen der landwirtschaftlichen Risikovorsorge. Hierbei sind insbesondere die Regelungen der landwirtschaftlichen Unwetterversicherung (Mehrgefahrenversicherung) sowie die Kriterien für die Anerkennung als elementares Naturereignis gemäß den jeweiligen agrarpolitischen Rahmenbedingungen (z. B. GAP-Strategiepläne, ÖPUL-Maßnahmen) relevant. Die quantitative Erfassung basiert auf standardisierten Boniturverfahren und der Vergleichsertragsermittlung, wobei die Schadensfeststellung durch amtliche Sachverständige oder zugelassene Schätzer erfolgt. Eine präventive Risikominderung wird durch ackerbauliche Maßnahmen wie konservierende Bodenbearbeitung, standortangepasste Fruchtfolgen und die Nutzung dürretoleranter Sorten angestrebt.

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