Kraftfutter
Kraftfutter bezeichnet in der Tierernährung Futtermittel mit hohem Gehalt an umsetzbarer Energie und Nährstoffen (Stärke, Zucker, Fett, Protein), die im Unterschied zu Grundfuttermitteln wie Heu oder Silage aufgrund ihrer geringen Rohfaseranteile nur in begrenzten Mengen eingesetzt werden, um den Nährstoffbedarf leistungsstarker Tiere zu decken. Typische Bestandteile umfassen Getreide (Weizen, Gerste, Mais), Ölsaaten und deren Extraktionsschrote (Soja, Raps) sowie Hülsenfrüchte und Nebenprodukte der Lebensmittelindustrie (Kleie, Treber). Die Einstufung als Kraftfutter erfolgt anhand objektiver Kriterien wie Energiedichte oder Rohfasergehalt.
Rechtlich basiert die Definition auf dem unionsrechtlichen Futtermittelrahmen (Verordnung EG Nr. 767/2009), ergänzt durch nationales Recht in Deutschland und Österreich. In der praktischen Rationsgestaltung werden Kraftfuttermengen gemäß wissenschaftlicher Fütterungsnormen (Gesellschaft für Ernährungsphysiologie) berechnet, um metabolische Störungen wie Pansenazidose zu vermeiden. Der Einsatz unterliegt keiner politischen oder lobbyistischen Bewertung, sondern folgt ausschließlich ernährungsphysiologischen und betriebswirtschaftlichen Optimierungszielen unter Einhaltung der geltenden Dünge- und Tiergesundheitsvorschriften.


