Almwirtschaft
Die Almwirtschaft ist eine extensive Form der landwirtschaftlichen Landnutzung, bei der Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde während der Sommermonate (Almauftrieb im Mai/Juni, Abtrieb im September/Oktober) auf meist oberhalb der Waldgrenze gelegenen, natürlichen oder kulturbedingten Gras- und Kräuterflächen (Almweiden) gehalten werden. Sie stellt eine saisonale Betriebsform der Grünlandbewirtschaftung dar und dient der Futtergewinnung sowie der Fleisch- und Milchproduktion unter den spezifischen Bedingungen des Hochgebirges. Rechtlich ist die Almwirtschaft in Österreich und Deutschland durch das jeweilige Landesrecht (z. B. Almgesetze, Weidegesetze) sowie durch die Vorgaben des Agrarumweltprogramms (ÖPUL in Österreich, KULAP in Deutschland) geregelt, die eine extensive Beweidung, den Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger und die Einhaltung von Besatzdichten vorschreiben. Die Bewirtschaftung erfolgt in der Regel durch einen Almbauern oder einen bestellten Hirten, wobei die Weideflächen oft im Gemeinschaftsbesitz von Agrargemeinschaften oder Genossenschaften stehen. Die Almwirtschaft trägt zur Erhaltung der Biodiversität, zur Offenhaltung der Kulturlandschaft und zum Schutz vor Erosion bei, unterliegt jedoch strengen tierschutzrechtlichen Auflagen (z. B. hinsichtlich Unterstand, Wasserversorgung und Herdenschutz vor Großraubtieren wie Wolf und Bär).

