Weidetierhalter
Der Weidetierhalter ist eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion Nutztiere zur Erzeugung tierischer Produkte wie Fleisch, Milch, Wolle oder zur Landschaftspflege auf Weideflächen hält. Die Definition umfasst insbesondere die Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden sowie alternativen Weidetieren wie Bisons oder Wasserbüffeln. Die Weidehaltung ist durch einen saisonalen oder ganzjährigen Aufenthalt der Tiere im Freien auf eingezäunten Grünlandflächen gekennzeichnet, wobei die Tiere überwiegend durch Gras- und Kräuteraufwuchs ernährt werden.
Rechtlich ist der Weidetierhalter im Jahr 2026 in Deutschland und Österreich an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, der Tierhaltungsverordnungen sowie der jeweiligen Agrarumweltprogramme (z. B. ÖPUL in Österreich) gebunden. Er muss die Anforderungen an den Tierbesatz, die Weidepflege und den Herdenschutz, insbesondere gegenüber Großraubtieren wie Wolf und Bär, erfüllen. Die Düngeverordnung schreibt eine flächengebundene Nährstoffbilanz vor, um Nitrateinträge ins Grundwasser zu vermeiden. Der Weidetierhalter unterliegt zudem der betrieblichen Eigenkontrolle und der amtlichen Überwachung durch die Veterinärbehörden.


