Ausnahmen vom Wolfsschutz EU-rechtlich möglich
„Unter bestimmten Umständen erlaubt es das EU-Recht, den Wolf und andere große Beutegreifer gezielt zu entnehmen, wenn eine harmonische Koexistenz mit Mensch und Weidetieren ansonsten unmöglich ist. Entnahmen sind möglich, selbst wenn in einem Mitgliedstaat kein günstiger Erhaltungszustand besteht. Das hat die Kommission...