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Einheitswert berücksichtigt künftig Klimaunbilden

Alle neun Jahre erfolgt die Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Mit der nun vorgelegten Novelle werden wesentliche klimatische Veränderungen berücksichtigt und die nächste Hauptfeststellung am 1. Jänner 2023 sichergestellt.

„Hitzewellen, Dürreperioden und Starkregen nehmen stetig zu – das beeinflusst die Erträge der Bäuerinnen und Bauern. Jetzt werden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die klimatischen Veränderungen zielgerichtet bei den pauschalen Einheitswerten einfließen zu lassen,“ begrüßt Bauernbund-Präsident Georg Strasser die Novelle der Einheitswert-Bewertungsgesetze. Die Hauptfeststellung beschränkt sich künftig auf jene Bewertungsparameter, deren Änderungen auch tatsächlich spürbar sind. „Das stellt eine enorme Verwaltungsvereinfachung dar und reduziert Bürokratie,“ so Strasser.

Die Einheitswerte bilden die Grundlage für die Bemessung einer Vielzahl von Steuern, Abgaben und Beiträgen in der Land- und Forstwirtschaft. Ohne das pauschale Einheitswertsystem würde unverhältnismäßig viel Bürokratie auf den Bäuerinnen und Bauern lasten, so Strasser: „Seit mehr als einem Jahrzehnt stagnieren die bäuerlichen Einkommen, mehr Verwaltung würde nur den Strukturwandel weiter verschärfen und die Existenz kleiner Familienbetriebe gefährden.“

Der Beitrag Einheitswert berücksichtigt künftig Klimaunbilden erschien zuerst auf Blick ins Land.

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Bauernbund, Einheitswert, Klimawandel