Pflichtpraktikum an den Landwirtschaftsschulen im Burgenland
Praxisplätze und Pflichtpraktika für landwirtschaftliche Fachschulen im Burgenland
Die landwirtschaftliche Ausbildung im Burgenland verbindet traditionellen Anbau und moderne Betriebskonzepte. Für Schülerinnen und Schüler der burgenländischen Fachschulen ist das Pflichtpraktikum ein wichtiger Meilenstein, um praktische Fertigkeiten im Weinbau, der Tierhaltung, der Pferdewirtschaft oder im Betriebsmanagement zu vertiefen. Wie lange es dauert, hängt laut agrarschulen.at von Schule und Ausbildungsdauer ab: An der LFS Güssing sind es in der dreijährigen Form 3 Monate zwischen dem 2. und 3. Jahrgang, in der vierjährigen Form 15 Monate Praxis, davon 4 Monate Fremdpraxis. An der LFS Eisenstadt sind es dreijährig 4 Monate Fremdpraxis, vierjährig 15 Monate Praxis, davon 4 Monate Fremdpraxis.
Aktuelle Praxisplätze:
Im Burgenland ist gerade kein Praxisplatz ausgeschrieben – hier Praxisplätze aus ganz Österreich:
Praktikum, Saisonstelle Juni, Juli 2027 Obstbau – Marille
Wir sind ein familiärer Obst- und Ackerbaubetrieb in Glaubendorf, Untermallebarn (Weinviertel). Wir suchen schwerpunktmäßig Unterstützung...
Praktikum Sommer 2027
Wir bieten einen Praktikumsplatz für Sommer 2027. Bewirtschaftet wird ein gemischter land- und forstwirtschaftlicher Betrieb...
Praktikumsplatz Pferde und Urlaub-am-Bauernhof 2027
Liebe Praktikantin ! Für die Monate Mai bis Oktober suchen wir interessierte und motivierte Praktikantinnen,...
PRAKTIKUMSPLATZ SOMMER 2027
Liebe Praktikantin ! Für die Monate Mai bis Oktober suchen wir interessierte und motivierte Praktikantinnen,...
PraktikantIn
Praktikant/In für das große oder kleine Praktikum gesucht! Dein Sommer am Schermerhof! Wir, Eveline Seidl...
Praktikum Fleckviehzuchtbetrieb Mayrhofer 2027
Hallo! 👋 Suchen noch einen Praktikant/-in für unseren Milch- und Ackerbaubetrieb in Aschbach bei...
Landwirtschaftsschulen im Burgenland und ihr Pflichtpraktikum
Dauer und Zeitpunkt der Pflichtpraxis je Schule laut agrarschulen.at – verbindlich ist immer die Auskunft deiner Schule.
LFS Eisenstadt
Pflichtpraxis laut agrarschulen.at: Dreijährige Ausbildung: 4 Monate Fremdpraxis, den genauen Zeitraum regelt die Schule. Vierjährige Ausbildung: zwischen 2. und 4. Jahrgang 15 Monate Praxis, davon 4 Monate Fremdpraxis verpflichtend. Schüler/innen werden ermutigt, die Praxis auch im Ausland zu absolvieren. (Stand 29.09.2026)
Landwirtschaftliche Fachschule Eisenstadt · 7000 Eisenstadt · Website der Schule
LFS Güssing
Pflichtpraxis laut agrarschulen.at: Dreijährige Ausbildung: 3 Monate Praxis zwischen dem 2. und 3. Jahrgang. Vierjährige Ausbildung: 15 Monate Praxis (davon 4 Monate Fremdpraxis) zwischen dem 2. und 3. Jahrgang. Auslandspraktikum möglich. (Stand 29.09.2026)
Landwirtschaftliche Fachschule Güssing · 7540 Güssing · Website der Schule
Vor dem Praktikum mit Schule und Betrieb klären:
Die verbindlichen Regeln für dein Pflichtpraktikum gibt deine Schule vor – sie unterscheiden sich je nach Schule und Fachrichtung. Kläre deshalb rechtzeitig:
- Anerkennung des Betriebs: Welche Betriebe anerkannt werden und ob Praxis am elterlichen Betrieb (Heimpraxis) zählt, regelt deine Schule – verbindliche Auskunft gibt die Schule.
- Versicherung und Anmeldung: Frag vor dem ersten Arbeitstag nach, wie du während des Praktikums versichert bist und ob bzw. bei welcher Stelle dich der Betrieb anmeldet.
- Schriftliche Vereinbarung: Halte Dauer, Arbeitszeit, Aufgaben, Entlohnung sowie Unterkunft und Verpflegung schriftlich fest. Welche Formulare du brauchst (z. B. Praktikumsvereinbarung oder Praxisbestätigung), erfährst du bei deiner Schule.
- Jugendschutz: Bist du unter 18, gelten besondere Schutzbestimmungen für Jugendliche, etwa bei Arbeitszeit und Ruhepausen.
Finde jetzt deinen Praxisbetrieb über unsere Jobbörse und bewirb dich direkt beim Landwirt oder Winzer per Telefon oder E-Mail!
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Pflichtpraktikum Landwirtschaftsschulen nach Bundesland
Hinweis: Bauernnetzwerk.at ist ein unabhängiges Job- und Praktikumsportal und steht in keiner offiziellen Verbindung zur genannten Schule bzw. Universität. Alle Angaben zu Praktikumsregelungen wurden nach bestem Wissen den öffentlich zugänglichen Informationen der Bildungseinrichtung bzw. von agrarschulen.at entnommen und sind ohne Gewähr – verbindlich ist ausschließlich die Auskunft der Schule bzw. des Studienservice.

