ÖBV: Regierung schwächt die Umverteilung in der GAP

 

„Die bereits beschlossenen Mittel in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die durch das Capping zur Umverteilung an kleinere und mittlere Betriebe vorgesehen waren, werden nun doch noch einmal gekürzt. Der Zweck: Mit diesen Mitteln sollen nun auch die Lohnkosten der größten Großgrundbesitzer anrechenbar sein.“ kritisiert Ludwig Rumetshofer, Vorstandsmitglied der Österreichischen Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung (ÖBV).
Die Deckelung (Capping) der Direktzahlungen bei 100.000 Euro pro Jahr war ohnehin bereits zu hoch angesetzt, die Umverteilungswirkung zu niedrig. Aber anstatt nachzubessern und ganz im Sinne des produktiven Einsatzes von öffentlichen Geldern für Wirksamkeit zu sorgen, wird nun auch noch ein weiteres Schlupfloch für die Großlandwirte geschaffen: Sie können sich die Lohnkosten anrechnen lassen. Finanziert wird das mit den Mitteln, die ursprünglich zur Umverteilung auf Klein- und Mittelbetriebe vorgesehen war.

„Der schwache Beschluss von vor Weihnachten 2021 wird damit noch einmal geschwächt! Mit dieser Entscheidung zahlen 99,9 % der Betriebe in Österreich mit einem Anteil ihrer ohnehin geringen Umverteilungsprämie diese Entlastung der Großgrundbesitzer. Die wertvolle Arbeit auf den kleinen und mittleren Höfen wird bisher ohnehin viel zu wenig unterstützt und jetzt wird die erste Säule noch ein weiteres Mal ungerechter ausgestaltet. Wir fordern eine wirksame Umverteilung, die endlich auch bei den Höfen ankommt!“, so Rumetshofer abschließend.

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Agrarpolitik, Arbeitskraft, Kleinbetriebe, Lohnkosten

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