Direktzahlungen
Direktzahlungen sind im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gewährte, vollständig aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierte Einkommensbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe. Sie dienen der Stützung landwirtschaftlicher Einkommen und der Abgeltung gesellschaftlicher Leistungen, die über die reine Nahrungsmittelerzeugung hinausgehen. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) in Verbindung mit der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV). In Österreich erfolgt die Umsetzung über das Marktordnungsgesetz 2007 und das GAP-Strategieplan-Gesetz.
Die Zahlungen sind an die Einhaltung strenger Auflagen gebunden, die im Jahr 2026 insbesondere die erweiterte Konditionalität umfassen. Diese verknüpft den Erhalt der Mittel zwingend mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Tierschutz (GLÖZ-Standards) sowie der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand. Die Basisprämie wird durch die Umverteilungsprämie für die ersten Hektare ergänzt. Zudem existieren spezifische Öko-Regelungen, die zusätzliche Prämien für freiwillige Umweltleistungen wie den Anbau von Leguminosen oder die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland vorsehen. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständigen Länderstellen auf Basis der jährlich gemeldeten Flächen und Tierbestände.


