Weiher
Ein Weiher ist in der Agrar- und Gewässerkunde ein kleines, stehendes Binnengewässer von natürlicher oder künstlicher Entstehung, das sich durch eine geringe Wassertiefe und eine überwiegend durch Grund- und Niederschlagswasser gespeiste Wasserführung auszeichnet. Im Gegensatz zu einem Teich weist ein Weiher in der fachlichen Abgrenzung keine künstliche Ablassvorrichtung zur vollständigen Trockenlegung auf; die Wassererneuerung erfolgt überwiegend durch Zu- und Ablauf oder Versickerung. In der landwirtschaftlichen Praxis werden Weiher häufig als Löschwasserreservoir, zur Bewässerung oder als Tränke für Weidevieh genutzt. Rechtlich sind Weiher in Deutschland und Österreich als Gewässer im Sinne der jeweiligen Wassergesetze einzustufen, wobei eine wesentliche Veränderung oder eine Entnahme von Wasser einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf. Im Kontext der landwirtschaftlichen Förderung (etwa ÖPUL in Österreich) kann die Anlage eines Weihers als biodiversitätsfördernde Maßnahme gelten, sofern sie den naturschutzfachlichen Kriterien entspricht. Die Bewirtschaftung angrenzender Flächen unterliegt der Düngeverordnung, um Nährstoffeinträge in das Gewässer zu minimieren. Eine regelmäßige Unterhaltung ist erforderlich, um eine Verlandung zu verzögern und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten.

