Speisekarpfen

Der Speisekarpfen bezeichnet in der Aquakultur und Fischereiwirtschaft einen Karpfen (Cyprinus carpio), der ein für den menschlichen Verzehr bestimmtes Schlachtgewicht erreicht hat. In der Teichwirtschaft Österreichs und Deutschlands wird dieser Begriff normativ für Tiere mit einem Lebendgewicht von üblicherweise 1,25 bis 2,5 Kilogramm verwendet, wobei die Vermarktung überwiegend als Lebendfisch, Schlachtfisch oder als Teilprodukt (z. B. Filet) erfolgt. Die Produktion unterliegt den tierschutzrechtlichen Vorgaben der Tierhaltungsverordnung sowie den fischereirechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer. Die Haltung erfolgt in der Regel in extensiven bis semi-intensiven Teichanlagen, wobei die Fütterung nach den Vorgaben der Düngeverordnung und des Wasserrechtsgesetzes erfolgt, um Nährstoffeinträge zu begrenzen.

Die Qualitätseinstufung von Speisekarpfen orientiert sich an sensorischen Merkmalen wie Fleischfestigkeit und Fettgehalt, die durch die Wasserqualität, Besatzdichte und Fütterungsregime beeinflusst werden. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (ÖPUL) können Teichbewirtschafter förderfähige Maßnahmen zur extensiven Bewirtschaftung umsetzen. Rechtlich relevant ist zudem die Kennzeichnungspflicht gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), insbesondere hinsichtlich Herkunft und Haltungsform. Der Speisekarpfen ist nicht mit dem Besatzkarpfen (Setzling) oder dem Laichfisch zu verwechseln, da die Klassifikation ausschließlich das vermarktungsfähige Endprodukt betrifft.

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