Weidetiere
Als Weidetiere werden landwirtschaftliche Nutztiere bezeichnet, die einen wesentlichen Teil ihrer Nahrungsaufnahme durch das Abgrasen von Aufwuchs auf Grünlandflächen, Weiden oder sonstigen Dauergrünlandstandorten bestreiten. Zu den typischen Weidetieren zählen Rinder (insbesondere Mutterkühe und Jungrinder), Schafe, Ziegen, Pferde sowie in spezifischen Haltungssystemen auch Geflügel oder Schweine. Die Haltung von Weidetieren unterliegt in Österreich und Deutschland strengen tierschutzrechtlichen Vorgaben, die im Tierschutzgesetz sowie in der Tierhaltungsverordnung verankert sind. Zudem ist die Weidehaltung ein zentrales Element des ÖPUL-Programms (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) und wird durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU gefördert. Aus agrarökologischer Sicht trägt die Beweidung zur Erhaltung der Biodiversität, zum Humusaufbau und zur Nährstoffkreislaufschließung bei. Die Düngeverordnung (DüV) regelt die maximal zulässigen Stickstoff- und Phosphatmengen aus Weidetierausscheidungen, um Gewässerbelastungen zu vermeiden. Die Weidetierhaltung ist damit ein rechtlich und ökologisch reguliertes Produktionsverfahren.

