tierseuchenbedingte Verwerfungen
Als tierseuchenbedingte Verwerfungen werden im Agrarrecht und in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft jene schwerwiegenden, durch den Ausbruch anzeigepflichtiger Tierseuchen (z. B. Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche) verursachten Störungen des Marktgleichgewichts und der Produktionsabläufe bezeichnet. Diese umfassen nicht nur die unmittelbaren Verluste durch Keulung und Tötung von Beständen, sondern auch die mittelbaren wirtschaftlichen Schäden durch Handelsembargos, Sperrzonen, Transportverbote und die daraus resultierenden Preisverwerfungen für tierische Erzeugnisse. Rechtlich basieren die Maßnahmen auf dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und der EU-Tiergesundheitsverordnung (VO (EU) 2016/429). Die Verwerfungen äußern sich in einer abrupten Angebotsverknappung bei gleichzeitigem Nachfrageeinbruch, was zu erheblichen Erlösausfällen für die Primärproduktion führt. Staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Tierseuchengesetz decken in der Regel den Verkehrswert der getöteten Tiere, nicht jedoch die vollständigen betriebswirtschaftlichen Folgeschäden wie Fruchtbarkeitsstörungen oder langfristige Marktverluste. Die Bewertung dieser Verwerfungen ist für die Risikoanalyse und die betriebliche Krisenvorsorge von zentraler Bedeutung.

