Industrieemissionsrichtlinie

Die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU, IED) ist ein zentrales Regelwerk des europäischen Umweltrechts, das die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung durch industrielle Tätigkeiten zum Ziel hat. Für die Landwirtschaft ist sie insbesondere durch die Regelungen zu großen Intensivtierhaltungsanlagen relevant. Die Richtlinie legt verbindliche Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb solcher Anlagen fest, wobei die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Emissionsminderung vorgeschrieben ist. Die IED wurde durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 novelliert, deren nationale Umsetzung in Deutschland und Österreich bis 2026 erfolgt sein muss. Die Novelle erweitert den Anwendungsbereich unter anderem auf Rinderhaltungen mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GV) und verschärft die Anforderungen an die Emissionsüberwachung. Die Einhaltung der Richtlinie wird durch die zuständigen Landesbehörden im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Deutschland beziehungsweise der Gewerbeordnung 1994 in Österreich kontrolliert. Ziel ist die schrittweise Reduzierung von Ammoniak-, Methan- und Feinstaubemissionen aus der Nutztierhaltung.