Stallumbauten
Der Begriff Stallumbauten bezeichnet bauliche und technische Veränderungen an bestehenden landwirtschaftlichen Nutztierhaltungsanlagen, die über reine Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Ziel solcher Maßnahmen ist die Anpassung der Stallanlagen an aktuelle gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Tierschutzgesetzes (TSchG) und der 1. Tierhaltungsverordnung (1. TSchV) in Österreich sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Deutschland, sowie an förderrechtliche Vorgaben aus Agrarumweltprogrammen wie dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) 2023 oder der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023. Typische Umbaumaßnahmen umfassen die Vergrößerung der Liege- und Bewegungsflächen, die Installation von Klima- und Lüftungssystemen zur Reduktion von Schadgasen wie Ammoniak, die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung oder die Integration von Außenklimabereichen. Rechtlich sind Stallumbauten genehmigungspflichtig, sofern sie die bauliche Substanz oder die Nutzungsart verändern; die Beurteilung erfolgt nach den jeweiligen Landesbauordnungen und den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Deutschland bzw. der Gewerbeordnung 1994 in Österreich. Die Wirtschaftlichkeit eines Umbaus wird durch die Investitionskosten, die erwarteten Einsparungen bei Betriebsmitteln sowie mögliche Förderungen aus dem ländlichen Entwicklungsprogramm (LE 23-27) bestimmt.

