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Schlachtgewicht

Das Schlachtgewicht bezeichnet das Gewicht des geschlachteten, entbluteten und enthäuteten Tierkörpers nach Entfernung der inneren Organe (Eingeweide), des Kopfes sowie der unteren Gliedmaßenenden (Karpal- und Tarsalgelenk). Es ist ein zentraler Parameter in der Schlachtkörperbewertung und dient als Grundlage für die Bezahlung des Schlachtviehs. Die exakte Definition und die Abgrenzung zum Lebendgewicht sind in der EU-Handelsklassenverordnung für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen festgelegt. Für die Erfassung wird das warme Schlachtgewicht unmittelbar nach der Schlachtung ermittelt; für Abrechnungszwecke wird es häufig um einen gesetzlich normierten Kühlverlust (in der Regel 2 Prozent) auf das kalte Schlachtgewicht korrigiert. Das Schlachtgewicht ist nicht mit dem Ausschlachtgewicht gleichzusetzen, welches zusätzlich die verwertbaren Nebenprodukte umfasst. In der landwirtschaftlichen Praxis wird das Schlachtgewicht maßgeblich durch Rasse, Fütterungsintensität, Haltungsform und das Schlachtalter beeinflusst. Es stellt eine objektive Messgröße für die Fleischleistung eines Tieres dar und ist von der Nettofleischmasse, die nach vollständiger Zerlegung und Entbeinung anfällt, zu unterscheiden.