Risikowolf
Der Risikowolf ist ein in der landwirtschaftlichen Praxis und im Agrarrecht Österreichs und Deutschlands etablierter, jedoch nicht gesetzlich definierter Begriff. Er bezeichnet einen einzelnen Wolf (Canis lupus), der wiederholt und nachweislich verhaltensauffälliges, nutztierbezogenes Schadensverhalten zeigt, insbesondere das Überwinden ordnungsgemäßer Schutzvorrichtungen wie Elektrozäune oder Herdenschutzzäune, um Weidetiere zu reißen. Die Einstufung als Risikowolf erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden auf Grundlage genetischer Nachweise und dokumentierter Rissereignisse.
Rechtlich relevant ist diese Einstufung im Kontext der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und der nationalen Jagdgesetze, da sie die Voraussetzung für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Individuums darstellen kann. Die Kriterien hierfür sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet, orientieren sich jedoch an fachlichen Standards, die ein erhöhtes Schadensrisiko für die Weidewirtschaft belegen. Die Entscheidung über eine Entnahme ist ein Verwaltungsakt, der einer Einzelfallprüfung unterliegt und nicht von landwirtschaftlichen Interessenvertretungen, sondern ausschließlich von den Naturschutzbehörden getroffen wird. Die Dokumentation von Rissen und die genetische Individualisierung sind zentrale Elemente des behördlichen Verfahrens.

