Pflanzenpass

Der Pflanzenpass ist ein amtliches Dokument, das gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/2072 sowie der nationalen Pflanzengesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 123/2024 in der Fassung 2026) für das Inverkehrbringen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände innerhalb der Europäischen Union erforderlich ist. Er dient als Nachweis der Einhaltung pflanzengesundheitlicher Anforderungen, insbesondere der Freiheit von Quarantäneschadorganismen und geregelten Nicht-Quarantäneschadorganismen. Ausgestellt wird der Pflanzenpass von einem zugelassenen Betrieb unter der Aufsicht der zuständigen Pflanzenschutzbehörde (in Österreich: Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, in Deutschland: Pflanzenschutzdienst der Länder). Der Pass enthält Angaben zur botanischen Bezeichnung, Menge, Herkunft und einer eindeutigen Registriernummer des Betriebs. Er ist auf einem Etikett, einer Verpackung oder einem Begleitdokument anzubringen. Die Ausstellung setzt eine regelmäßige Betriebskontrolle und ein dokumentiertes Überwachungssystem voraus. Ein Fehlen oder eine Fälschung des Pflanzenpasses stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar und kann zu Vermarktungsverboten sowie behördlichen Maßnahmen bis hin zur Vernichtung der betroffenen Partie führen.