Befallsgebiet
Ein Befallsgebiet ist ein räumlich abgegrenzter Bereich, in dem das gehäufte Auftreten eines bestimmten Schadorganismus (z. B. Quarantäneschädling, Tierseuche oder invasive Pflanzenart) amtlich festgestellt wurde. Die Abgrenzung erfolgt durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst oder Veterinärbehörde) auf Basis epidemiologischer Erhebungen und rechtlicher Grundlagen wie der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 oder dem Tiergesundheitsgesetz. Innerhalb eines Befallsgebiets gelten verschärfte Bekämpfungs-, Monitoring- und Verbringungsregelungen, um eine Ausbreitung des Schadorganismus zu verhindern. Die Größe des Gebiets richtet sich nach der Biologie des Erregers, den Ausbreitungswegen und den örtlichen Gegebenheiten; sie umfasst sowohl den unmittelbaren Befallsherd als auch eine definierte Pufferzone. Landwirtschaftliche Betriebe im Befallsgebiet unterliegen besonderen Auflagen, etwa zur Reinigung und Desinfektion von Maschinen, zur Einschränkung des Pflanzenverkehrs oder zur Durchführung von Rodungsmaßnahmen. Die Aufhebung der Gebietsabgrenzung erfolgt erst nach mehrjähriger, negativer Befallsüberwachung.

