Niedrigwasser
Niedrigwasser bezeichnet in der Hydrologie und Landwirtschaft einen Zustand, bei dem der Wasserstand oder die Abflussmenge eines oberirdischen Gewässers einen festgelegten Schwellenwert unterschreitet. Dieser Schwellenwert wird in Österreich und Deutschland gemäß den Richtlinien der jeweiligen Länderarbeitsgemeinschaften (z. B. LAWA) definiert und bezieht sich auf den langjährigen monatlichen Mittelwert des Abflusses. Für die landwirtschaftliche Praxis ist Niedrigwasser relevant, da es die Verfügbarkeit von Oberflächenwasser für Beregnungszwecke und die Viehtränke einschränkt. Zudem beeinflusst es die Grundwasserneubildung, welche für die Pflanzenverfügbarkeit von Bodenwasser entscheidend ist.
Im Kontext des Wasserrechts (z. B. Wasserrechtsgesetz 1959 in Österreich, Wasserhaushaltsgesetz in Deutschland) kann Niedrigwasser wasserrechtliche Bewilligungen für Wasserentnahmen temporär beschränken, da der Schutz der Gewässerökologie Vorrang hat. Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet dies eine erhöhte Planungsunsicherheit bei der Bewässerungsstrategie. Moderne Monitoringsysteme, die auf Pegeldaten und Bodenfeuchtemessungen basieren, ermöglichen eine frühzeitige Anpassung der Kulturführung, etwa durch Wahl trockentoleranter Sorten oder optimierte Bodenbearbeitung zur Steigerung der Wasserspeicherfähigkeit. Eine direkte rechtliche Definition des Begriffs existiert im EU-Recht nicht; die Bewertung erfolgt einzelfallbezogen anhand hydrologischer Kennwerte.

