Moorböden
Moorböden sind organische Böden, die unter dem Einfluss von Nässe aus abgestorbenen Pflanzenresten entstanden sind. Sie werden gemäß der Deutschen Bodensystematik und der Österreichischen Bodensystematik als Böden aus organischem Material (Histosols) klassifiziert. Das entscheidende Kriterium ist ein Gehalt an organischer Substanz von mehr als 30 Masseprozent in der obersten Schicht oder eine Mächtigkeit des Torfhorizonts von mindestens 30 cm. Die Entstehung erfolgt durch unvollständige Zersetzung (Anmoorung) von Pflanzenmaterial unter Sauerstoffabschluss im wassergesättigten Milieu. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Nieder- und Hochmooren, die sich in Nährstoffversorgung und Wasserhaushalt unterscheiden.
In der landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen Moorböden ab dem Jahr 2026 strengen rechtlichen Vorgaben. Die Nutzung ist durch die nationale Moorschutzstrategie und die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU reglementiert. Insbesondere die Düngeverordnung (DüV) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Deutschland sowie das Österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) setzen verbindliche Grenzen für die Entwässerung und den Nährstoffeinsatz. Ziel dieser Regelungen ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen, vornehmlich CO₂ und Lachgas, die bei der Mineralisation der organischen Substanz durch Drainage und Bodenbearbeitung freigesetzt werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist daher oft nur noch als Grünland oder Paludikultur (Nassbewirtschaftung) zulässig, um den Torfkörper zu erhalten.

