LKÖ
Die Abkürzung LKÖ steht für Landwirtschaftskammer Österreich. Hierbei handelt es sich um die Dachorganisation der neun regionalen Landwirtschaftskammern in den österreichischen Bundesländern. Die LKÖ ist eine gesetzlich verankerte, berufsständische Körperschaft öffentlichen Rechts, deren Mitgliedschaft für land- und forstwirtschaftliche Betriebsinhaber in Österreich verpflichtend ist. Ihre primäre Funktion liegt in der Interessenvertretung der Mitgliedsbetriebe gegenüber der Bundesgesetzgebung und -verwaltung, etwa im Bereich der Agrarpolitik, des Umweltrechts oder der Sozialversicherung. Darüber hinaus erbringt die LKÖ Dienstleistungen für ihre Mitglieder, wie etwa Fachberatung zu Produktionstechnik, Betriebswirtschaft, Diversifizierung und Förderungsabwicklung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (ÖPUL). Die Finanzierung erfolgt über gesetzlich geregelte Kammerumlagen und Beiträge. Die LKÖ ist rechtlich von politischen Parteien unabhängig, agiert jedoch als Interessenvertretung im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft. Ihre Tätigkeit ist durch das Landwirtschaftskammergesetz und die jeweiligen Landesgesetze determiniert.
Im Kontext der landwirtschaftlichen Fachterminologie ist die LKÖ nicht mit der LKO (Landwirtschaftliche Kontrollorganisation) zu verwechseln, die für die Zertifizierung und Kontrolle im Bereich des ökologischen Landbaus zuständig ist. Die LKÖ koordiniert zudem die überregionale Wissensvermittlung und den Technologietransfer, unter anderem durch die Herausgabe von Fachpublikationen und die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen. Ihre Aufgaben umfassen ferner die Mitwirkung an der Vollziehung agrarrechtlicher Vorschriften, wie der Düngeverordnung oder des Pflanzenschutzmittelrechts, im Rahmen der übertragenen Hoheitsverwaltung. Die Position der LKÖ ist in der österreichischen Rechtsordnung eindeutig definiert und ihre Handlungen unterliegen der staatlichen Aufsicht.

