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Dürrepaket

Das Dürrepaket bezeichnet im agrarpolitischen und versicherungsrechtlichen Kontext des Jahres 2026 ein gebündeltes Maßnahmenbündel, das von den Bundesländern sowie dem Bund als Reaktion auf eine festgestellte, außergewöhnliche Trockenheit mit erheblichen Ertragsausfällen in der Pflanzenproduktion aufgelegt wird. Es umfasst in der Regel finanzielle Zuschüsse zu Dürreversicherungen, zinsverbilligte Darlehen sowie die Gewährung von Steuerstundungen und die Freigabe von Futterreserven aus ökologischen Vorrangflächen. Die Aktivierung erfolgt auf Grundlage objektiver Messdaten des Deutschen Wetterdienstes oder der ZAMG, wobei definierte Schwellenwerte für Bodenfeuchte und Niederschlagsdefizit überschritten sein müssen. Rechtlich basiert das Paket auf den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen sowie der EU-Agrarrahmenverordnung für staatliche Beihilfen, wobei eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich ist. Die Auszahlung ist an die Einhaltung der Cross-Compliance-Bestimmungen und die Vorlage von Schadensnachweisen gebunden. In Österreich erfolgt die Umsetzung primär über die Hagelversicherung und das Katastrophenfondsgesetz, während in Deutschland die jeweiligen Landesprogramme zur Dürrehilfe greifen. Das Paket ist strikt von der allgemeinen Betriebsprämie zu unterscheiden und stellt eine außerordentliche, nicht antragsgebundene Unterstützung dar, die keine dauerhafte Subvention begründet.

Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Schadensausmaß und regionaler Betroffenheit, wobei eine einheitliche Definition auf Bundesebene nicht existiert. Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Prinzip der Subsidiarität und setzt eine vorherige Feststellung des Dürreereignisses durch die zuständigen Landesbehörden voraus. Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.

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