Insektizide
Insektizide sind chemische oder biologische Wirkstoffe, die zur Abtötung, Bekämpfung oder Regulierung von Insektenpopulationen in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden. Sie zählen zu den Pflanzenschutzmitteln und unterliegen in der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland und Österreich, einer strengen Zulassungspflicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Die Anwendung erfolgt nach dem Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes, der den Einsatz chemischer Mittel nur als letztes Mittel vorsieht, wenn biologische, mechanische oder ackerbauliche Maßnahmen nicht ausreichen. Insektizide wirken über verschiedene Mechanismen, darunter die Beeinträchtigung des Nervensystems (z. B. Pyrethroide, Neonicotinoide), die Hemmung der Chitinbiosynthese oder die Störung des Hormonhaushalts. Die Auswahl des Wirkstoffs richtet sich nach der Schaderregerart, der Kulturpflanze und dem Befallsdruck. Aufgrund ökotoxikologischer Risiken für Nichtzielorganismen, insbesondere Bestäuber wie Honigbienen, sind Anwendungsbestimmungen, Abstandsauflagen und Aufzeichnungspflichten gesetzlich festgelegt. Die Resistenzbildung bei Zielinsekten erfordert einen regelmäßigen Wirkstoffwechsel und die Kombination mit nichtchemischen Verfahren.


