Hofübergabe
Die Hofübergabe bezeichnet die rechtliche und wirtschaftliche Übertragung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der dazugehörigen Liegenschaften, Gebäude, Maschinen, Nutzungsrechte und gegebenenfalls des lebenden und toten Inventars von einer übergebenden Person auf eine übernehmende Person, in der Regel innerhalb der Familie. Sie erfolgt auf Grundlage eines notariell beurkundeten Übergabevertrages, der im Grundbuch einzutragen ist, und kann als Eigentumsübertragung, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Verkauf ausgestaltet sein. Rechtlich relevant sind dabei in Deutschland die Höfeordnung in den westlichen Bundesländern sowie das BGB-Landgutrecht in den östlichen Bundesländern, in Österreich das Anerbengesetz und die jeweiligen Landes-Höfegesetze.
Mit der Übergabe sind häufig Vereinbarungen zu Wohnrecht, Ausgedinge, Pflegeverpflichtungen, Altenteil oder Leibrente verbunden. Steuerlich greifen in Deutschland die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG sowie ertragsteuerliche Regelungen nach § 6 EStG; in Österreich sind Übertragungen im Familienverband nach § 26a GGG und § 3 ErbStG-Gleichstellung von Erwerbsvorgängen geregelt. Die Hofübergabe dient der Betriebskontinuität und der vorzeitigen Regelung der Nachfolge zu Lebzeiten.

