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regionale Lebensmittelversorgung

Regionale Lebensmittelversorgung bezeichnet die Bereitstellung von Nahrungsmitteln für Endverbraucher, Gastronomie und Weiterverarbeitung innerhalb eines geografisch abgegrenzten Raums, wobei Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung überwiegend in räumlicher Nähe zueinander erfolgen. Als Abgrenzungskriterium dienen in der Praxis administrative Einheiten wie Bundesländer, Landkreise oder definierte Aktionsräume; eine einheitliche, rechtlich verbindliche Definition existiert weder in Österreich noch in Deutschland. Die Kennzeichnung „regional“ unterliegt in Österreich der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sowie dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, in Deutschland der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011 und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Herkunftsangaben müssen demnach nachweisbar und nicht irreführend sein.

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Die Versorgung umfasst Direktvermarktung, Ab-Hof-Verkauf, Wochenmärkte, Lieferketten des Lebensmitteleinzelhandels sowie Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften. Ökonomisch relevant sind verkürzte Transportwege, saisonale Verfügbarkeit und die Bindung an standörtliche Produktionsbedingungen. Rechtliche Rahmenbedingungen ergeben sich ferner aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, nationalen Förderprogrammen wie ÖPUL in Österreich, Dünge- und Düngeverordnungen sowie Hygienevorschriften der Verordnung (EG) 852/2004. Die regionale Lebensmittelversorgung ist statistisch nicht einheitlich erfasst; Erhebungen erfolgen über Agrarstrukturerhebungen, Marktordnungsdaten und Handelsstatistiken.

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