Header monbile

Hofnachfolge

Die Hofnachfolge bezeichnet die Übertragung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes auf einen Nachfolger, in der Regel innerhalb der Familie, im Wege der Erbfolge, der vorweggenommenen Erbfolge oder eines Übergabevertrages. Rechtlich ist sie im deutschen Höfe- und Landgutrecht (Höfeordnung, BGB §§ 1922 ff., 2033 ff.) sowie im österreichischen Anerbengesetz und den landesgesetzlichen Höfeordnungen geregelt. Ziel ist die Erhaltung des Betriebes als wirtschaftliche Einheit durch Übertragung an einen Haupterben, wobei weichende Erben abgefunden werden.

Anzeige

Die Hofnachfolge umfasst die Übertragung von Eigentum, Nutzungsrechten, Zahlungsverpflichtungen sowie öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, etwa aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Strategieplan 2023–2027), dem ÖPUL oder der Düngeverordnung. Sie setzt die Eintragung in das Grundbuch, die Anzeige bei der zuständigen Agrarbehörde und die Einhaltung steuerlicher sowie sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften voraus. Die Übertragung kann unentgeltlich oder entgeltlich erfolgen und ist an Formerfordernisse gebunden.

Anzeige
Anzeige