Heumilchzuschlag
Der Heumilchzuschlag bezeichnet einen monetären Aufpreis, der in der Milchwirtschaft für Rohmilch gezahlt wird, die nach den Kriterien der Heumilchproduktion erzeugt wurde. Die Grundlage bildet die in Österreich und Deutschland gültige Heumilch-Regulierung, die eine silagefreie Fütterung der Milchkühe vorschreibt. Demnach ist die Verfütterung von Gärfutter wie Grassilage oder Maissilage untersagt; stattdessen dürfen ausschließlich Heu, Grummet, Getreide, Leguminosen und Frischgras eingesetzt werden. Der Zuschlag wird auf den regulären Milchauszahlungspreis aufgeschlagen und von Molkereien an die Erzeugerbetriebe entrichtet, sofern diese die Kriterien einer anerkannten Heumilch-Erzeugergemeinschaft erfüllen und die Einhaltung durch unabhängige Kontrollstellen nachweisen.
Die Höhe des Zuschlags variiert nach Molkerei, Region und Marktlage; sie liegt in der Regel zwischen zwei und acht Cent pro Kilogramm Milch. Rechtlich stützt sich das System auf private Qualitäts- und Herkunftsprogramme, die als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) oder als nationale Markenstandards registriert sein können. Der Zuschlag dient der Abgeltung höherer Produktionskosten, die durch den Verzicht auf Silage und den damit verbundenen höheren Arbeits- und Futteraufwand entstehen. Er ist nicht mit staatlichen Beihilfen gleichzusetzen, sondern stellt eine marktbasierte Zusatzvergütung dar.


