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Esch-Technik – Verkaufsberater Agrar

Bioinspektion

Die Bioinspektion (auch Öko-Kontrolle) bezeichnet die Überprüfung landwirtschaftlicher und lebensmittelverarbeitender Betriebe auf Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2018/848, die seit 1. Jänner 2022 gilt, ergänzt durch die Kontrollverordnung (EU) 2017/625 sowie delegierte und Durchführungsrechtsakte. In Deutschland führen staatlich zugelassene private Öko-Kontrollstellen (Code DE-ÖKO-xxx) die Kontrollen auf Basis des Öko-Landbaugesetzes durch. In Österreich sind es behördlich zugelassene Kontrollstellen (Code AT-BIO-xxx) nach dem EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz.

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Jeder Betrieb wird grundsätzlich mindestens einmal jährlich vor Ort kontrolliert. Bei geringem Risiko und drei aufeinanderfolgenden Kontrollen ohne Verstöße kann das Intervall auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ergänzend finden risikobasierte, auch unangekündigte Kontrollen statt. Geprüft werden unter anderem Aufzeichnungen, Warenflüsse, Betriebsmittelzukäufe, Tierhaltung, Flächen und Lager. Bei Bedarf werden Proben auf unzulässige Stoffe gezogen. Bei Konformität stellt die Kontrollstelle ein Zertifikat aus, das im System TRACES erfasst wird. Festgestellte Abweichungen führen je nach Schwere zu Auflagen, zur Aberkennung der Bio-Kennzeichnung einzelner Partien oder zum Entzug der Zertifizierung.

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