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Esch-Technik – Verkaufsberater Agrar

Heumilchregulativ

Das Heumilchregulativ bezeichnet das verbindliche Regelwerk zur Erzeugung und Vermarktung von Heumilch, das in Österreich seit 2016 als Codex-Kapitel D im Österreichischen Lebensmittelbuch rechtlich verankert ist und in Deutschland über die Heumilch-Verordnung (HeuMilchV) von 2021 bundesweit Geltung besitzt. Es definiert Heumilch als Milch von Kühen, Ziegen oder Schafen, deren Fütterung ausschließlich auf Grünfutter, Heu und Getreide in definierten Mengen basiert; Silagefütterung ist untersagt. Die Tiere müssen während der Vegetationsperiode Weidegang erhalten, sofern Witterung und Standort dies zulassen.

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Das Regulativ legt ferner Anforderungen an Haltung, Fütterung, Tiergesundheit, Dokumentation und Kontrolle fest. Zertifizierungen erfolgen durch unabhängige Kontrollstellen; Verstöße führen zum Verlust der Heumilchvermarktungsfähigkeit. Die Regelungen dienen der Produktsicherheit, der Rückverfolgbarkeit und der Abgrenzung zu Silagemilch. Rechtlich ist das Regulativ in Österreich als Codex-Standard, in Deutschland als nationale Verordnung ausgestaltet; beide Systeme sind untereinander kompatibel, aber nicht identisch. Eine EU-weite Harmonisierung besteht bis 2026 nicht.

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