Herdenschutz

Der Herdenschutz bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext die Gesamtheit aller präventiven Maßnahmen, die darauf abzielen, Nutztiere wie Schafe, Ziegen, Rinder oder Gehegewild vor Übergriffen durch große Beutegreifer, insbesondere Wolf, Bär und Luchs, zu bewahren. Die Maßnahmen dienen der Minimierung von Nutztierrissen und der Aufrechterhaltung der Weidetierhaltung in von Beutegreifern besiedelten Gebieten. Zu den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zählen der Einsatz von herdenschützenden Hunden (Herdengebrauchshunden), die Errichtung ortsfester oder mobiler Elektrozäune mit definierten technischen Spezifikationen (z. B. Mindesthöhe, Spannung, Maschenweite) sowie die Nutzung von Nachtpferchen. Die konkrete Ausgestaltung des Herdenschutzes ist in Österreich und Deutschland durch länderspezifische Förderprogramme (z. B. im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP) und behördliche Vorgaben geregelt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird anhand von Rissvorfällen und DNA-Analysen überprüft. Die Rechtssicherheit für Landwirte ergibt sich aus der Einhaltung dieser anerkannten Schutzstandards, die als Voraussetzung für den Erhalt von Ausgleichszahlungen für nachgewiesene Wolfsrisse gelten.