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Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP)

Die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) ist ein Rechtsrahmen der Europäischen Union, der die landwirtschaftliche Produktion, die Einkommensstützung landwirtschaftlicher Betriebe sowie die ländliche Entwicklung in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich und Deutschland, regelt. Sie basiert auf den Verträgen der Europäischen Union und wird durch mehrjährige Finanzrahmen sowie jährliche Durchführungsverordnungen konkretisiert. Die GAP gliedert sich in zwei Säulen: Die erste Säule umfasst Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, die an die Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Tierwohl und Lebensmittelsicherheit (Konditionalität) gebunden sind. Die zweite Säule fördert Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, wie Agrarumweltprogramme, Investitionsbeihilfen und den ökologischen Landbau. Die nationale Umsetzung erfolgt in Deutschland durch den GAP-Strategieplan, der unter anderem die Öko-Regelungen und die gekoppelte Tierprämie definiert, sowie in Österreich durch das Österreichische Programm für ländliche Entwicklung (ÖPUL) und die Direktzahlungsverordnung. Die GAP unterliegt einer ständigen Evaluierung durch die Europäische Kommission und die nationalen Kontrollbehörden, um die rechtliche Konformität und die Zielerreichung im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft sicherzustellen.