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EU-Industrieemissions-Richtlinie

Die EU-Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU, kurz IED) ist ein zentrales Regelwerk des europäischen Umweltrechts, das die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen zum Ziel hat. Für die Landwirtschaft ist die Richtlinie insbesondere durch ihre Auswirkungen auf die sogenannten Intensivtierhaltungsanlagen von Bedeutung. Seit der Novelle im Jahr 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1785) werden ab dem Jahr 2026 schrittweise auch größere Rinderhaltungsbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) in den Anwendungsbereich aufgenommen, sofern sie nicht bereits durch nationale Regelungen erfasst sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für diese Anlagen Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken (BVT) durchzuführen. Die daraus abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen legen verbindliche Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe wie Ammoniak, aber auch für Geruchsemissionen fest. Die nationale Umsetzung erfolgt in Deutschland über das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), in Österreich über die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K). Die Richtlinie stellt damit einen wesentlichen Rechtsrahmen für die Genehmigung und den Betrieb emissionsrelevanter landwirtschaftlicher Anlagen dar.