Futterreserven
Futterreserven bezeichnen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung die planmäßig bevorrateten Mengen an konserviertem oder gelagertem Grund- und Kraftfutter, die zur Überbrückung von Zeiten ohne ausreichendes Pflanzenwachstum oder bei Ertragsausfällen vorgehalten werden. Hierzu zählen insbesondere Silagen (Gras-, Mais- und Ganzpflanzensilage), Heu, Stroh sowie Getreide und weitere Einzelkomponenten. Die Bemessung der Futterreserven orientiert sich am betrieblichen Tierbestand, dem zu erwartenden Nährstoffbedarf der Herde sowie der Dauer der Fütterungsperiode. In Deutschland und Österreich ist die Vorhaltung von Futterreserven nicht einheitlich gesetzlich normiert, jedoch im Kontext der betrieblichen Eigenkontrollpflichten nach Futtermittelhygienerecht relevant.
Die Sicherstellung ausreichender Futterreserven dient der Vermeidung von Versorgungslücken und trägt zur Stabilität der Tiergesundheit und Leistungsfähigkeit bei. Im Rahmen des österreichischen ÖPUL-Programms und der deutschen Agrarförderung können Maßnahmen zur Sicherung der Futtergrundlage, etwa durch angepasste Grünlandbewirtschaftung, förderfähig sein. Die Lagerung erfolgt grundsätzlich verlustarm und unter Beachtung der Vorgaben zur Vermeidung von Nährstoffausträgen, insbesondere im Hinblick auf die Düngeverordnung. Die Dokumentation der Bestände und der Futterqualität ist Bestandteil des betrieblichen Qualitätsmanagements.
