Fotofallen
Fotofallen sind automatische, bildgebende Erfassungssysteme, die in der landwirtschaftlichen Praxis und im angrenzenden Naturraummanagement eingesetzt werden. Sie bestehen aus einer wetterfesten Kameraeinheit mit Infrarot- oder Weißlichtblitz sowie einem passiven Infrarot-Bewegungsmelder, der bei Temperaturdifferenz zur Umgebung eine Auslösung initiiert. Die Geräte werden ortsfest an Wechselwildwechseln, Feldrändern oder in Kulturen montiert und dienen der dokumentarischen Erfassung von Wildtierpopulationen, der Beobachtung von Fraßschäden sowie der Überwachung von Raubwildaktivität. Im Jahr 2026 verfügen moderne Modelle über Mobilfunkmodule zur Echtzeitübertragung der Aufnahmen auf mobile Endgeräte, wodurch eine zeitnahe Reaktion auf Wildschäden oder das Eintreten von Nutztieren in Schutzgebiete möglich ist. Die erhobenen Bilddaten unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sofern Personen unbeabsichtigt erfasst werden; eine Kennzeichnungspflicht der Fallen ist in Deutschland und Österreich nach landesrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Der Einsatz erfolgt primär zu Monitoringzwecken im Rahmen von Jagd- und Naturschutzmanagement und ist nicht als Vergrämungs- oder Tötungsinstrument zu verstehen.
Die Auswertung der Fotofallen-Daten erfolgt standardisiert über Bilderkennungssoftware, die eine artenspezifische Klassifikation und Populationsdichteschätzung nach der Capture-Recapture-Methode ermöglicht. In der landwirtschaftlichen Schadensprävention dienen die Aufnahmen als objektive Nachweisgrundlage für Wildschadensersatzansprüche nach § 34 des Bundesjagdgesetzes (Deutschland) bzw. der entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen in Österreich. Die Akzeptanz der Technologie ist in der Fachöffentlichkeit hoch, da sie eine nicht-invasive, kontinuierliche Datenerhebung ohne physischen Eingriff in den Tierbestand gewährleistet.

