Flurbereinigung

Die Flurbereinigung ist ein hoheitliches Bodenordnungsverfahren zur Neugestaltung des ländlichen Grundbesitzes, das in Deutschland durch das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und in Österreich durch das Flurverfassungsgesetz (FlVG) geregelt wird. Ziel des Verfahrens ist die Beseitigung von Missständen in der Agrarstruktur, insbesondere die Zusammenlegung zersplitterter und wirtschaftlich nachteilig geformter Grundstücke, sowie die Schaffung eines zeitgemäßen Wegenetzes und die Durchführung von wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Maßnahmen. Die Flurbereinigung dient der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Entwicklung des ländlichen Raums. Dabei werden auch öffentliche Interessen wie der Boden-, Klima- und Biotopschutz sowie die Dorferneuerung berücksichtigt.

Das Verfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte, von der Anordnung über Ermittlungen und Wertermittlung bis zur Ausführung. Die Teilnehmergemeinschaft, bestehend aus den Grundstückseigentümern, führt die Maßnahmen unter hoheitlicher Aufsicht durch. Im Jahr 2026 steht die Flurbereinigung verstärkt im Kontext der Klimawandelanpassung und der Umsetzung von Maßnahmen des Wasser- und Ackerbodenmanagements. Eine rechtssichere Durchführung erfordert die Abwägung zwischen Produktivität der Landwirtschaft, Eigentumsgarantie und Umweltverträglichkeit. Die Kosten werden durch Beiträge der Teilnehmer, Bund und Länder sowie EU-Mittel finanziert.