EU-Agrarkrisenreserve

Die EU-Agrarkrisenreserve ist ein im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingerichtetes Finanzinstrument zur Abfederung schwerwiegender Marktstörungen im Agrarsektor der Europäischen Union. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2021/2116 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP. Für den Programmzeitraum 2023 bis 2027 wird der Reserve jährlich ein Betrag von 450 Millionen Euro (zu Preisen von 2018) aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zugeführt. Diese Mittel werden nicht vorab bereitgestellt, sondern bei Bedarf über den Mechanismus der finanziellen Disziplin aus den Zahlungen für Direktzahlungen abgeschöpft.

Die Aktivierung der Reserve setzt einen Beschluss der Europäischen Kommission voraus, die bei außergewöhnlichen Ereignissen oder erheblichen Marktverwerfungen, wie Preisverfällen infolge von Handelsstörungen, Seuchenausbrüchen oder geopolitischen Verwerfungen, spezifische Marktstützungsmaßnahmen einleiten kann. Es besteht kein Antragsrecht einzelner Betriebe; die Verteilung erfolgt über nationale Durchführungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten. Nicht in Anspruch genommene Mittel werden über eine Korrektur der Finanzdisziplin im Folgehaushaltsjahr an die Mitgliedstaaten rückerstattet. Die Reserve dient ausschließlich der kurzfristigen Notfallfinanzierung und ersetzt weder die Betriebsprämien noch andere einkommensstabilisierende Instrumente der GAP.