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Krisen-Destillation

Die Krisen-Destillation ist eine außergewöhnliche marktstützende Maßnahme der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein der Europäischen Union. Sie dient der Entlastung des Weinmarkts bei schwerwiegenden Marktstörungen, indem zugelassene Weinerzeuger Wein zur Destillation zu industriellem Ethylalkohol liefern. Die Aktivierung erfolgt durch die Europäische Kommission auf Antrag betroffener Mitgliedstaaten oder aus eigener Initiative, sofern eine erhebliche, nicht vorhersehbare Störung des Marktgleichgewichts vorliegt. In Deutschland obliegt die Umsetzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), in Österreich der Agrarmarkt Austria (AMA). Die finanzielle Beihilfe wird je Hektoliter destillierten Weins aus EU-Mitteln gewährt und deckt die Kosten der Verarbeitung sowie einen Teil der Erzeugererlöse. Der erzeugte Alkohol darf ausschließlich für industrielle oder energetische Zwecke verwendet werden, nicht jedoch als Trinkalkohol.

Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation, insbesondere Artikel 216 zu Maßnahmen bei Marktstörungen. Eine Anwendung erfolgte im Jahr 2020 infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, um einem akuten Preisverfall entgegenzuwirken. Voraussetzung sind detaillierte Nachweise über Herkunft, Menge und Qualität des angemeldeten Weins sowie eine genehmigte Destillationskapazität des verarbeitenden Betriebs. Die Maßnahme ist strikt von regulären betrieblichen Destillationen abzugrenzen und unterliegt strengen Kontrollen zur Vermeidung von Missbrauch.