Drohnen
Der Begriff Drohnen bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext des Jahres 2026 unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), die ferngesteuert oder autonom über GPS-Routen betrieben werden. Ihr Einsatz erfolgt primär zur teilflächenspezifischen Applikation von Pflanzenschutzmitteln, zur Ausbringung von Nützlingen sowie zur präzisen Düngung. Die technische Ausstattung umfasst Multispektralkameras zur Erstellung von Vegetationsindizes (z. B. NDVI), die eine Detektion von Nährstoffmangel oder Schädlingsbefall ermöglichen. Rechtlich ist der Betrieb in Deutschland und Österreich durch die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 sowie nationale Luftfahrtgesetze reguliert. Landwirte benötigen einen Drohnenführerschein (A1/A3-Kompetenznachweis) und müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Drohne ist gemäß Pflanzenschutzgesetz nur mit Sondergenehmigung der zuständigen Behörde zulässig, wobei Abdriftminderung und Gewässerabstandsauflagen strikt einzuhalten sind. Die Technik unterliegt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und erfordert eine CE-Kennzeichnung. Die Datenverarbeitung der erhobenen Geodaten fällt unter die DSGVO, insbesondere bei der Verarbeitung von Flurstücksdaten.


