Bio-Austria-zertifiziert
Bio-Austria-zertifiziert bezeichnet landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und deren Erzeugnisse, die nach den Produktionsrichtlinien des Verbandes Bio Austria wirtschaften und deren Einhaltung durch eine zugelassene Bio-Kontrollstelle bestätigt wurde. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung über die biologische Produktion (Verordnung (EU) 2018/848), die in Österreich durch nationale Durchführungsbestimmungen ergänzt wird. Die Verbandsrichtlinien enthalten zusätzliche, privatrechtlich vereinbarte Anforderungen, etwa zur Umstellung des gesamten Betriebes, zu Herkunft und Zukauf von Futtermitteln, zur Tierhaltung, zum Einsatz von Wirtschafts- und Handelsdüngern sowie zu den in der Verarbeitung zulässigen Zusatzstoffen.
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bio-Kontrolle mindestens einmal jährlich. Zusätzlich sind unangekündigte Kontrollen und Probenziehungen möglich. Geprüft werden unter anderem Aufzeichnungen über Betriebsmittel, Flächen, Tierbestände und Warenflüsse. Ein positives Kontrollergebnis bildet die Voraussetzung dafür, dass Mitgliedsbetriebe mit gültigem Vertrag das Bio-Austria-Zeichen auf ihren Produkten verwenden dürfen. Erzeugnisse aus Betrieben in der Umstellungsphase dürfen nur eingeschränkt beziehungsweise mit entsprechendem Hinweis vermarktet werden. Die Kennzeichnung ist vom EU-Bio-Logo zu unterscheiden, das ausschließlich die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards ausweist.


