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Esch-Technik – Verkaufsberater Agrar

Alpakawanderungen

Alpakawanderungen sind geführte Spaziergänge oder Wanderungen, bei denen Teilnehmende Alpakas (Vicugna pacos), eine domestizierte Art der Neuweltkameliden, am Halfter führen. In landwirtschaftlichen Betrieben gelten sie als Form der Einkommensdiversifizierung, häufig in Verbindung mit Urlaub am Bauernhof, Direktvermarktung von Alpakafaser oder pädagogischen Angeboten. Alpakas werden dabei nicht geritten und tragen in der Regel keine Lasten. Als ausgeprägte Herdentiere sind sie zumindest paarweise zu halten und sollten auch auf Wanderungen nicht einzeln geführt werden.

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Voraussetzung ist eine schrittweise Halfterführigkeit der Tiere. Zu berücksichtigen sind Streckenlänge, Gelände, Witterung und Pausen, da Alpakas aufgrund ihres dichten Vlieses empfindlich auf Hitze reagieren. In Österreich gelten für die Haltung das Tierschutzgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen. Ob das Angebot als land- und forstwirtschaftliches Nebengewerbe oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und ist mit der zuständigen Behörde zu klären. Für die Nutzung fremder Wege und Flächen kann die Zustimmung der Grundeigentümer erforderlich sein. Zudem sind Fragen der Haftung und eines entsprechenden Versicherungsschutzes für Tiere und Teilnehmende zu prüfen.

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