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Bewirtschaftung

Bewirtschaftung bezeichnet in der Land- und Forstwirtschaft die planmäßige Nutzung und Pflege von Flächen, Beständen, Tieren und Betriebsmitteln zur Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Produkte sowie von Holz. Sie umfasst alle Maßnahmen von Bodenbearbeitung, Saat und Düngung über Pflanzenschutz und Ernte bis zur Weide- und Grünlandnutzung sowie zur Waldpflege. Nach der Intensität unterscheidet man extensive und intensive Bewirtschaftung, nach der Wirtschaftsweise etwa konventionelle und biologische Bewirtschaftung. Die Wahl der Bewirtschaftungsform richtet sich unter anderem nach Standort, Klima, Bodenverhältnissen, Hangneigung und betrieblicher Ausrichtung.

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Rechtlich ist in Österreich vor allem der Begriff der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters von Bedeutung. Als solche gilt, wer einen Betrieb oder eine Fläche auf eigene Rechnung und Gefahr führt, unabhängig davon, ob Eigentum oder Pacht vorliegt. Diese Zuordnung ist etwa für Förderungen im Rahmen des INVEKOS, darunter Direktzahlungen und ÖPUL-Maßnahmen, maßgeblich. Bei der Bewirtschaftung von Wald sind die Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 zu beachten, bei der Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel die Vorgaben der NAPV. Naturschutzrechtliche Auflagen für bestimmte Flächen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

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