Bewässerung
Bewässerung bezeichnet in der Landwirtschaft die gezielte Zufuhr von Wasser auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, um den pflanzenverfügbaren Bodenwassergehalt während Vegetationsperioden mit unzureichender Niederschlagsmenge oder -verteilung zu erhöhen. Ziel ist die Sicherstellung des pflanzenphysiologischen Wasserbedarfs zur Aufrechterhaltung des Ertrags und der Qualität. Unterschieden werden Verfahren der Oberflächenbewässerung, der Beregnung (z. B. Kreisberegnung, Tropfbewässerung) und der Unterflurbewässerung. Die Steuerung erfolgt zunehmend sensorgestützt und bedarfsorientiert, wobei bodenphysikalische Kennwerte wie die nutzbare Feldkapazität und die aktuelle Evapotranspiration berücksichtigt werden.
In Deutschland und Österreich unterliegt die Bewässerung rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. dem österreichischen Wasserrechtsgesetz (WRG). Die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zudem ist die Bewässerung im Kontext der Düngeverordnung (DüV) relevant, da eine ordnungsgemäße Stickstoffausnutzung eine ausreichende Wasserversorgung voraussetzt. Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (ÖPUL) können förderfähige Maßnahmen zur effizienten Bewässerung, etwa die Umstellung auf wassersparende Techniken, beantragt werden. Die wasserrechtliche Bewilligung setzt eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen voraus, wobei der Schutz des Wasserhaushalts und die Vermeidung von Erosion und Nährstoffaustrag zu berücksichtigen sind.

