Naturkatastrophe
Die Naturkatastrophe bezeichnet im agrarischen Kontext ein durch natürliche Prozesse ausgelöstes, extrem seltenes und in seiner Intensität außergewöhnliches Schadensereignis, das zu einer massiven und dauerhaften Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen führt. Hierzu zählen insbesondere Stürme mit Orkanstärke, Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen, anhaltende Dürreperioden mit extremer Bodentrockenheit, Spätfröste, Hagelschlag mit großer Korngröße sowie Erdbeben oder Vulkanausbrüche. Die Abgrenzung zu einem normalen Witterungsrisiko erfolgt über die statistische Wiederkehrwahrscheinlichkeit und das Ausmaß der Schäden an Kulturpflanzen, Nutztieren und landwirtschaftlicher Infrastruktur.
Rechtlich relevant ist der Begriff in der Versicherungswirtschaft sowie in Förderprogrammen der Agrarrisiko- und Katastrophenvorsorge. In Deutschland und Österreich wird eine Naturkatastrophe als Ereignis definiert, das zu einer regionalen Produktionsminderung von erheblichem Umfang führt und einzelbetriebliche Existenzgefährdungen auslösen kann. Staatliche Hilfen sind an klare Kriterien wie die Überschreitung von Schadensschwellen und den Nachweis der Unabwendbarkeit gebunden. Die landwirtschaftliche Praxis unterscheidet zudem zwischen versicherbaren Elementarrisiken und nicht versicherbaren Katastrophenfällen, wobei die Einstufung von Dürre oder Überschwemmung als Naturkatastrophe nach EU-Recht und nationalen Durchführungsbestimmungen erfolgt.

