Betriebsmittelkosten
Betriebsmittelkosten sind im landwirtschaftlichen Rechnungswesen jene Aufwendungen, die für den Erwerb von Verbrauchsgütern und Dienstleistungen anfallen, welche unmittelbar in die Produktion eingehen oder deren Durchführung ermöglichen. Sie umfassen insbesondere Aufwendungen für Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Futtermittel, Energie (Strom, Treibstoff, Heizöl), Wasser sowie für Tierarzt, Besamung und sonstige tierische Produktionsmittel. Im Gegensatz zu den Kosten für Arbeit, Kapital (Abschreibungen, Zinsen) und Boden (Pacht) stellen Betriebsmittelkosten variable Kosten dar, deren Höhe direkt mit dem Produktionsumfang variiert. Die Erfassung und Analyse dieser Kosten ist für die betriebswirtschaftliche Kalkulation und die Ermittlung des Betriebserfolgs unerlässlich. Im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union sowie nationaler Rechtsvorschriften wie der Düngeverordnung (DüV) oder des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) unterliegen viele dieser Betriebsmittel zudem spezifischen Dokumentations-, Anwendungs- und Aufzeichnungspflichten, die eine exakte Kostenverfolgung erforderlich machen. Die Höhe der Betriebsmittelkosten ist maßgeblich von Marktpreisen für Vorleistungen sowie von technologischen und produktionstechnischen Entscheidungen des Betriebsleiters abhängig.

