Agri-PV
Agri-PV (Agri-Photovoltaik) bezeichnet die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche für die pflanzliche oder tierische Produktion und die Stromerzeugung mittels Photovoltaikmodulen. Die Module werden dabei erhöht oder in ausreichendem Abstand installiert, um eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung der darunter oder daneben liegenden Fläche zu ermöglichen. Technisch wird zwischen starren, nachgeführten und semitransparenten Modulsystemen unterschieden. Die Höhe der Modultische beträgt in der Regel mindestens 2,5 Meter, um den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen zu gewährleisten.
Die rechtliche Einordnung von Agri-PV-Anlagen in Deutschland erfolgt über das Baugesetzbuch (BauGB) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), das für solche Anlagen einen eigenen Ausschreibungstyp vorsieht. In Österreich ist die Nutzung im Rahmen des Ökostromgesetzes und der jeweiligen Landesraumordnungsgesetze geregelt. Agri-PV-Anlagen müssen den Nachweis erbringen, dass der landwirtschaftliche Ertrag im Vergleich zur Referenzfläche nicht unter 66 Prozent (Deutschland) bzw. 80 Prozent (Österreich, je nach Bundesland) fällt. Die Anlagen unterliegen den allgemeinen Vorschriften des Immissionsschutzes, der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzrechts. Eine Doppelförderung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen und Einspeisevergütung ist ausgeschlossen.
