Abschussverordnung
Die Abschussverordnung ist ein hoheitlicher Rechtsakt der zuständigen Jagdbehörde, der auf Grundlage des jeweiligen Landesjagdgesetzes erlassen wird. Sie dient der verbindlichen Festlegung eines Mindestabschusses für bestimmte Schalenwildarten, insbesondere Reh-, Rot- und Schwarzwild, innerhalb eines festgelegten Jagdbezirks für ein Jagdjahr. Die Verordnung wird erlassen, wenn der durch ein behördliches Gutachten festgestellte Wildbestand die festgelegte Wilddichte überschreitet und dadurch erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zu erwarten sind oder die Verkehrssicherheit gefährdet wird.
Rechtlich präzise definiert die Abschussverordnung eine Abschussquote, die der Jagdausübungsberechtigte als Mindestzahl zu erfüllen hat. Die Nichterfüllung dieser Quote kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verordnung ist ein Instrument des forst- und landwirtschaftlichen Schadensmanagements und dient der Sicherung des Waldumbaus hin zu klimastabilen Mischbeständen. Sie ist strikt von einer freiwilligen Abschussplanung zu unterscheiden, da sie einen behördlichen Eingriff in das Jagdrecht darstellt, der durch das übergeordnete öffentliche Interesse an der Vermeidung von Wildschäden legitimiert ist.

