EU-Verordnung zu Entwaldung defizitär
Donau Soja begrüßt die gestrige Entscheidung des EU-Parlaments, die Abholzungsverordnung (EUDR) zu verabschieden. Die neue Gesetzgebung verpflichtet Unternehmen, ab Ende 2024 nachzuweisen, dass für Produkte, die auf dem EU-Markt gehandelt werden, nach dem Stichtag 2020 keine neue Entwaldung stattgefunden hat. Als langjähriger Pionier in der nachhaltigen Landwirtschaft verfügt Donau Soja bereits über ein System zur Rückverfolgbarkeit von den Landwirten bis zu den Konsumenten und über das Jahr 2008 als Stichtag für Abholzung und Landumwandlung, das weit über die neuen Anforderungen hinausgeht.
„Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt der EU zum Schutz der Wälder weltweit“, so Dagmar Gollan, Geschäftsführerin des Vereins Donau Soja. „Allerdings geht die Gesetzgebung in einigen Punkten nicht weit genug und muss nachgebessert werden.“ Insbesondere müssen mehr wichtige Ökosysteme vor der Umwandlung in Agrarflächen geschützt werden. Auch braucht es Anreizsysteme für strengere Anforderungen bei Themen wie Pestizide sowie frühere Stichtage als 2020 müssen unterstützt werden. „Wir glauben, dass die EU hier die Möglichkeit hat, weiterzugehen und die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt umfassend zu berücksichtigen. Mit dieser neuen Verordnung kann eine positive Wirkung auf das Klima erzielt werden. Aber mit diesem späten Stichtag trägt die Verordnung nicht zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele in den Lieferketten bei und kann Vereinbarungen mit früheren Stichtagen wie etwas das Soja-Moratorium zum Schutz des Amazonasgebiets gefährden“, so Gollan.
Donau Soja setzt sich weiterhin für die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und die Erhaltung von Ökosystemen ein und wird wie bisher mit Unternehmen und Regierungen zusammenarbeiten, um einen positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft zu haben.
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