Erdäpfelbauern können Verlustersatz beantragen

 

Durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind auch einige landwirtschaftliche Sektoren schwer in Mitleidenschaft gezogen. Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern, haben mit schweren Umsatzeinbußen zu kämpfen. Für sie gibt es den Verlustersatz, der die größten Einbußen abfedern soll.

Ab Montag, den 08.03. ist nun auch eine Beantragung für die Erdäpfelbauern (Speise- und Saaterdäpfel) online möglich. Für den gesamten Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft stellt die Bundesregierung insgesamt bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Wem steht Verlustersatz zu?

Landwirtschaftliche Betriebszweige, die im von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate des Vorjahres. Die Verlustermittlung erfolgt auf pauschale Weise auf Grundlage von Daten der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Die Förderobergrenze liegt bei 100.000 Euro für jeden Betriebszweig. Zusätzlich ist eine beihilferechtliche Obergrenze von 225.000 Euro je Landwirt zu beachten.

Berechnungsmodell auf Basis des Deckungsbeitrages:

Rückgang von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags eines Betriebszweigs um antragsberechtigt zu sein. Dieser wird für den Betriebszweig unter Heranziehung von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt und muss daher für den Betriebszweig pauschal berechenbar sein.

Zuschuss in der Höhe von 70 Prozent des pauschal errechneten Verlustes. Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.

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