D.A.S. Rechtsschutz ohne Limit im Privatbereich

Bei der Wahl der passenden Rechtsschutzlösung ist die Höhe der Versicherungssumme ein wichtiges Kriterium. Diese sollte keinesfalls zu niedrig gewählt werden, da man sonst im schlimmsten Fall auf den Schadenskosten sitzen bleibt. Kunden der D.A.S. Rechtsschutz AG haben es einfacher. Denn die D.A.S. verzichtet im Privatbereich auf Versicherungssummen. Das gilt auch für private Rechtsschutzfälle von Firmenkunden.

Bei der Versicherungssumme handelt es sich um die maximale Geldleistung, die eine Versicherung im Schadensfall zu erbringen hat. Wie hoch die Versicherungssumme sein muss, damit im Ernstfall der Schaden auch wirklich gedeckt ist, hängt von vielen Faktoren ab. Umso wichtiger ist eine individuelle Bedarfsanalyse durch erfahrene Rechtsschutzberater.
Keine Versicherungssumme im D.A.S. Privat-Rechtsschutz
Um ihre Kunden bestmöglich abzusichern, verzichtet die D.A.S. Rechtsschutz AG seit 2019 auf Versicherungssummen im Privatbereich ihrer Kunden. Das bedeutet: Egal, wie hoch der Schaden ist, die D.A.S. bezahlt die vollen Kosten. Lediglich für individuelle Sonderleistungen gelten die vereinbarten Kostenlimits.
Der Vorteil für die Kunden liegt darin, dass nicht mehr die falsche Versicherungssumme gewählt werden kann und auch sehr hohe Prozesskosten abgesichert sind.
Firmenkunden profitieren im Privatbereich davon
Im Übrigen gilt die unlimitierte Kostenübernahme auch für den Privatbereich von Betriebsinhabern und ihren Familienangehörigen, wenn diese durch den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz abgesichert sind. Firmenkunden sind somit ebenfalls umfassend privatrechtlich geschützt und können sich darauf verlassen, dass die D.A.S. dafür sorgt, dass sie zu ihrem Recht kommen.
Freispruch schützt nicht vor Prozesskosten
Dass die Prozesskosten schon bei geringen Streitwerten sehr hoch ausfallen können, zeigt der D.A.S. Prozesskostenrechner unter www.das.at/prozesskostenrechner. Bereits bei einem Streitwert von 1.000 Euro können Kosten in Höhe von über 7.000 Euro entstehen.
Wer jetzt denkt, dass immer der Prozessverlierer die Gesamtkosten zu tragen hat, irrt. Wenn das Gericht beispielsweise entscheidet, dass die Schuld zwischen den Streitparteien aufgeteilt oder die Möglichkeit der Diversion angenommen wird, bleibt man auf einem Teil der entstandenen Kosten sitzen.
Noch schlimmer wird es, wenn nicht eine Privatperson der Gegner ist, sondern ein Staatsanwalt der Republik Österreich. Das wäre z. B. bei einem Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung der Fall. Bei einem Freispruch hätte man dann die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen. Diese werden vom Staat nicht übernommen.
Erfahrene D.A.S. Rechtsschutzberater finden beste Lösung
Eine gute Rechtsschutzversicherung trägt das Prozesskostenrisiko und bietet passende Lösungen für die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden. Denn jedes Leben und jedes Unternehmen sind anders. Dementsprechend unterschiedlich können auch die Risiken sein, denen man ausgesetzt ist.
Umso wichtiger ist die individuelle Beratung durch erfahrene Rechtsschutzspezialisten. Die D.A.S. arbeitet mit einem großen Netzwerk aus Versicherungsagenten und –Maklern zusammen. Zusätzlich hat sie auch eigenen Rechtsschutzberater, die alle Fragen rund um das Thema Rechtsschutz ausführlich beantworten.
Interessierte haben die Möglichkeit, sich einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin zu vereinbaren.
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